Schmerzensgeld für Friseurkundin

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen hat einer Friseurkundin, die bei einer in einem Friseursalon durchgeführten Haarentkrausung schwerwiegende Verletzungen (u.a. Verätzungen am Kopf) erlitt, ein Schmerzensgeld von € 4.000,00 zugesprochen (Urteil vom 11.07.2011, Az. 3 U 69/10).

Die Klägerin besuchte im Oktober 2009 den Friseursalon des Beklagten in Bremen, um sich ihre Haare am Kopf entkrausen zu lassen. Wegen unfachmännischer Behandlung bei der Haarglättung im Salon des Beklagten (u.a. wurde die verwendete Lauge nicht sorgfältig ausgespült) erlitt sie Hautverätzungen am Kopf, an denen sie mehrere Monate litt. Sie musste sich deswegen das Haupthaar komplett entfernen lassen und etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen. Dauerhafte Schäden sind nicht verblieben.

Vor dem Landgericht Bremen forderte die Klägerin vom Beklagten neben dem Ersatz von Verdienstausfall und sonstigen Kosten ein Schmerzensgeld von € 5.000,00. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sprach das Landgericht der Klägerin durch Urteil vom 22.10.2010 ein Schmerzensgeld von lediglich € 1.500,00 zu. Die hiergegen beim OLG Bremen eingelegte Berufung der Klägerin hatte teilweise Erfolg.

Das OLG Bremen verurteilte den Inhaber des Friseursalons zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt € 4.000,00. Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht insbesondere die Schwere, die Art und die Dauer der Beeinträchtigung durch die entstellenden Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen berücksichtigt. Die Klägerin litt ca. 4 Monate an den Folgen der Verätzungen. Schmerzensgelderhöhend wirkte sich außerdem die psychische Beeinträchtigung der Klägerin aus, die sich durch die Notwendigkeit ergab, dass sie etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen musste. Da es andererseits aber nicht zu einer bleibenden Beeinträchtigung gekommen ist, hat das OLG Bremen der Forderung der Klägerin nicht in voller Höhe statt gegeben.

Kommentare (1)

Deutsche Anwaltshotline

Januar 4th, 2012 um 12:35    


Hallo Herr Dr. Schrameyer. Einen ähnlichen Fall gab es auch am Landgericht Coburg. Hier klagte eine Frau wegen einer kahlen Stelle aufgrund einer fehlerhaften Blondierung. Sie forderte 20.000 Euro und bekam 5.000 Euro. Nachzulesen hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/#schmerzensgeld_fuer_fehlerhafte_blondierung. Ob sie mehr bekommen hat, weil sie anfangs eine so hohe Summe gefordert hatte?

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