Energierecht / EEG
Seit der Einführung der kostendeckenden Vergütung durch die damalige rot-grüne Bundesregierung erlebt der Sektor der Erneuerbaren Energien einen ungeahnten Aufschwung. Geschätze mehr als 300.000 Arbeitsplätze wurden in diesem Bereich geschaffen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger investieren teils erhebliche Summen in Windkraft, Biomasse oder auch Photovoltaik.


Allein im Jahr 2011 wurden mehr als 7,5 Gigawatt Photovoltaik zugebaut. In 2010 lag der Zubau nur knapp unter dem Rekordwert des Jahres 2011 bei 7,4 Gigawatt. Jedes Jahr werden in diesen Bereich Milliardenbeträge im zweistelligen Bereich allein in den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland investitert. Die Erneuerbaren Energien sind zu einem bedeutenden Wirtschafts- und Innovationsfaktor für Deutschland geworden.
Der Beratungsbedarf im Energierecht nimmt mit der Entwicklung des Marktes ständig zu. Von der Planung von Anlagen, über die Realisation bis zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen die Energieversorger oder Anlagenhersteller und -installateure berät und vertritt Herr Dr. Schrameyer internationale Hersteller, Investoren, Installateure, Projektgesellschaften, Kommunen und Energieversorger in allen Fragen des Energierechts. Als Geschäftsführer mehrerer Beteiligungsgesellschaften verfügt Herr Dr. Schrameyer über die nötigen technischen und wirtschaftlichen Spezialkenntnisse und das Hintergrundwissen, um effektiv beraten und vertreten zu können.
